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   OLG Hamm, 02.03.1993 - 28 U 16/92   

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https://dejure.org/1993,6650
OLG Hamm, 02.03.1993 - 28 U 16/92 (https://dejure.org/1993,6650)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.1993 - 28 U 16/92 (https://dejure.org/1993,6650)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 1993 - 28 U 16/92 (https://dejure.org/1993,6650)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 253 § 254 Abs. 1, 2
    Umfang der Beratungspflicht des Rechtsanwalts bei Mietminderung auf Null wegen Schallimmissionen; Ersatz der Hotelkosten nach Zwangsräumung einer Komfortwohnung

Verfahrensgang

  • LG Essen - 4 O 477/90
  • OLG Hamm, 02.03.1993 - 28 U 16/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1181
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 27.05.2020 - 4 U 87/19

    Verzug mit der Fertigstellung: Wie berechnet sich der Schadensersatz der

    Bei der verbleibenden subjektiven Beeinträchtigung der Kläger wegen des fehlenden Komforts einer eigenen Wohnung und "des Lebens aus dem Koffer" im Hotel oder der Ferienwohnung - wiewohl durchaus gut nachvollziehbar - handelt es sich um einen immateriellen Schaden, der nicht ersetzt wird (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 2. März 1993 - 28 U 16/92, NJW-RR 1993, 1181; OLG Köln, Urteil vom 11. April 2018 - 16 U 192/14, BeckRS 2018, 30142).
  • OLG Hamm, 11.11.2010 - 6 U 54/10

    Anwaltsgebühren als Kosten der Rechtsverfolgung i.R.v. Ansprüchen wegen eines

    Das zeigt sich unter anderem an dem dortigen Verweis auf OLG Hamm NJW-RR 1993, 1181, wo gerade Nutzungsausfall nicht zuerkannt wurde, weil Ersatz angemietet worden war.
  • LG Dortmund, 20.10.2005 - 2 O 251/05

    Anzeige der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Mitversicherten

    Zwar kann für den Wegfall der Nutzungsmöglichkeit einer Wohnung ein abstrakter Nutzungsausfallschaden zugesprochen werden (vgl. BGH, großer Senat für Zivilsachen, NJW 1987, Seite 50 ff; Palandt, 63. Auflage vor § 249, Rdnr. 20, 25 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1181 ff).
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